Lie­be Freun­de unse­rer Busreisen,

aus hei­te­rem Him­mel traf uns die Nach­richt unse­res Ver­trags­part­ners Hül­ser Rei­sen, dass der Blu­men­kor­so in Bad Ems bis auf wei­te­res nicht mehr statt­fin­det. Der Haupt­grund für den Besuch in Bad Ems war der Blu­men­kor­so und nicht der Besuch des Bar­tho­lo­mäus­markts. Des­halb haben wir uns schwe­ren Her­zens dazu ent­schlos­sen die­se Tages­fahrt abzu­sa­gen. Nach­ste­hend sehen sie einen Aus­zug einer Mit­tei­lung von der Inter­net­sei­te: http://blumenkorsobadems.de/

Blu­men­kor­so fin­det bis auf wei­te­res nicht mehr statt

Nach inten­si­ver Bera­tung hat der Vor­stand des Bad Emser Bar­tho­lo­mäus­markt­ver­eins (BMV) sich dazu ent­schlos­sen den Blu­men­kor­so ab 2024 bis auf wei­te­res nicht mehr zu veranstalten.

Nach Ablauf aller Über­gangs­fris­ten für die gesetz­li­chen Rege­lun­gen in Bezug auf Umzü­ge bei Brauch­tums­ver­an­stal­tun­gen muss­te der BMV-Vor­stand eine Fort­füh­rung der seit 1964 bestehen­den Blü­ten­schau in Fra­ge stel­len, da die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen tech­ni­schen Vor­ga­ben eine wirt­schaft­lich trag­ba­re Durch­füh­rung des Kor­sos aus­schlie­ßen. Des­halb hat sich die Ver­eins­füh­rung gezwun­gen gese­hen, die Ent­schei­dung zu tref­fen, den Blu­men­kor­so in der tra­di­tio­nell bekann­ten Wei­se ab sofort nicht mehr durch­zu­füh­ren, bis Geset­zes­än­de­run­gen oder ande­re Umstän­de eine Fort­füh­rung wirt­schaft­lich mög­lich machen wür­den. Der Fokus des Ver­eins liegt nun auf dem ursprüng­li­chen Sat­zungs­zweck, der Durch­füh­rung des Hei­mat­fes­tes Bar­tho­lo­mäus­markt im Auf­trag der Stadt. Par­al­lel beschäf­tigt sich der Vor­stand damit eine Nach­fol­ge­ver­an­stal­tung zum Blu­men­kor­so zu eta­blie­ren. Die Rea­li­sie­rung von seit Jah­ren bestehen­de Pro­jekt­ideen, etwa für eine sta­ti­sche Blü­ten­schau oder Ähn­li­ches, die bis­lang zuguns­ten der rol­len­den Blü­ten­schau nicht wei­ter­ver­folgt wur­den, wer­den nun inten­siv geprüft.

Die Absa­ge von Deutsch­lands größ­ter rol­len­der Blü­ten­schau geht zurück auf ein Bun­des­merk­blatt zur Aus­le­gung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung, das bereits im Jahr 2000 ver­öf­fent­licht wur­de. Aller­dings hat das gut 18 Jah­re kei­ner­lei Aus­wir­kun­gen nach sich gezo­gen, bis dar­um ein Streit über die Besteue­rung von Wein­bergs­fahr­ten mit Trak­to­ren und unge­si­cher­ten Per­so­nen auf deren Anhän­gern für Auf­se­hen und zusätz­li­che Rege­lun­gen sorg­te. Dies mün­de­te, ver­kürzt dar­ge­stellt, in den Erlass für Brauch­tums­um­zü­ge in Rhein­land-Pfalz aus dem Jahr 2018.

Also hat salopp for­mu­liert der Amts­schim­mel wie­der­zu­ge­schla­gen. Hül­ser Rei­sen wies dar­auf hin, dass der Monat August der stärks­te Monat für Tages­fahr­ten ist. Somit kön­nen wir Ihnen für den Monat August 2024 kei­ne adäqua­te Ersatz­fahrt anbieten.